
Entgegen der landläufigen Meinung schützt Sie das Sammeln von ABE-Gutachten allein nicht vor dem Erlöschen der Betriebserlaubnis.
- Jedes Teil für sich mag legal sein, doch die Kombination (z. B. Fahrwerk + Felgen) erzeugt eine „gegenseitige Beeinflussung“, die alle Einzelgutachten ungültig machen kann.
- Die Folge ist oft eine unbemerkte Illegalität, die bei einer Kontrolle zur Stilllegung und im Schadensfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führt.
Empfehlung: Prüfen Sie immer den Wirkungszusammenhang mehrerer Teile und planen Sie eine Kombinationsabnahme (§19.2 i.V.m. §21 StVZO) proaktiv bei einer Prüforganisation ein.
Die Leidenschaft für individuelles Autotuning ist in Deutschland ungebrochen. Doch mit ihr wächst auch die Sorge vor Polizeikontrollen, empfindlichen Strafen und im schlimmsten Fall der Stilllegung des Fahrzeugs. Viele Tuning-Begeisterte glauben, mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder einem Teilegutachten für jedes verbaute Teil auf der sicheren Seite zu sein. Das ist ein weit verbreiteter und gefährlicher Irrtum. In meiner Praxis als Prüfingenieur sehe ich täglich die Konsequenzen: Fahrzeuge, bei denen jedes Einzelteil ein gültiges Papier besitzt, die aber in ihrer Gesamtheit illegal sind.
Die wahre Herausforderung und die häufigste Ursache für den Verlust der Betriebserlaubnis liegt nicht in den einzelnen Komponenten, sondern in ihrem Zusammenspiel. Das Stichwort, das jeder Tuner kennen und verstehen muss, lautet: gegenseitige Beeinflussung. Ein Sportfahrwerk beeinflusst die Rad-Reifen-Kombination, ein neuer Spoiler die Aerodynamik bei hohen Geschwindigkeiten und ein Chiptuning die Belastung des gesamten Antriebsstrangs. Werden diese Wechselwirkungen nicht durch eine fachmännische Abnahme bewertet, erlischt die Betriebserlaubnis – oft unbemerkt vom Halter.
Dieser Artikel führt Sie durch die komplexen Regelungen der StVZO aus der Perspektive eines Prüfers. Statt nur oberflächlich zu warnen, zeige ich Ihnen die konkreten Fallstricke und erkläre die Logik dahinter. Sie lernen, warum ein einzelnes Gutachten plötzlich wertlos sein kann und wie Sie Ihr Fahrzeug so modifizieren, dass es nicht nur gut aussieht und mehr leistet, sondern auch jeder Kontrolle standhält. Es geht darum, die Regeln zu verstehen, um die eigene Leidenschaft rechtssicher ausleben zu können.
Um Ihnen einen klaren Überblick über die entscheidenden Aspekte des legalen Tunings zu geben, ist dieser Leitfaden in praxisnahe Abschnitte unterteilt. Jeder Teilbereich beleuchtet eine kritische Frage, die sich Tuning-Enthusiasten stellen, und liefert konkrete, gesetzeskonforme Antworten.
Inhaltsverzeichnis: Ihr Wegweiser zum legalen Tuning in Deutschland
- Wann reicht das beiliegende Papier nicht mehr und Sie müssen zur teuren §21-Abnahme?
- Warum gilt die ABE der Felgen nicht mehr, wenn Sie das Fahrwerk tieferlegen?
- Der Fehler, Änderungen nicht zu melden, der Sie im Schadensfall ruinieren kann
- Wie tunen Sie Ihren Leasingwagen so, dass Sie bei der Rückgabe keine Nachzahlung leisten?
- Darf die Polizei Ihr Auto beschlagnahmen, nur weil es „zu laut“ wirkt?
- Warum reicht eine ABE manchmal nicht aus, wenn Sie Spoiler und Fahrwerk kombinieren?
- Wann ist eine Klappenabgasanlage heute noch legal und wann ist sie verboten?
- Wie bekommen Sie legalen Sportsound, ohne ins Visier der „SOKO Autoposer“ zu geraten?
Wann reicht das beiliegende Papier nicht mehr und Sie müssen zur teuren §21-Abnahme?
Ein Teilegutachten oder eine ABE ist kein Freifahrtschein. Diese Dokumente bestätigen lediglich die Vorschriftsmäßigkeit eines Bauteils unter den im Gutachten definierten Bedingungen. Sobald Sie von diesen Bedingungen abweichen oder mehrere Tuningteile kombinieren, deren Wechselwirkung nicht geprüft ist, verlieren diese Papiere ihre Gültigkeit. Genau dann wird eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO erforderlich. Diese ist deutlich aufwendiger und teurer als eine einfache Änderungsabnahme nach § 19(3) StVZO, da der Prüfingenieur die Sicherheit der gesamten Fahrzeugkonstruktion neu bewerten muss.
Der entscheidende Faktor ist die bereits erwähnte gegenseitige Beeinflussung. Werden beispielsweise ein Gewindefahrwerk und eine Spurverbreiterung montiert, müssen die Gutachten beider Teile diese Kombination explizit zulassen. Ist dies nicht der Fall, muss ein Sachverständiger prüfen, ob die Freigängigkeit der Räder noch gegeben ist, sich das Fahrverhalten nicht negativ verändert und keine anderen Bauteile in Mitleidenschaft gezogen werden. Das Gleiche gilt für die Kombination von Motorleistungssteigerungen mit geänderten Abgas- oder Ansauganlagen. Die Einzelabnahme ist somit keine Schikane, sondern eine notwendige Sicherheitsprüfung für ein individuell zusammengestelltes „Gesamtkunstwerk“.

Diese Detailansicht verdeutlicht, worauf es ankommt: das präzise Zusammenspiel der Komponenten. Eine Einzelabnahme stellt sicher, dass diese Interaktion die Fahrzeugsicherheit nicht gefährdet. Die Kosten für eine solche Abnahme können je nach Aufwand und Anzahl der zu prüfenden Teile stark variieren, liegen aber oft im Bereich mehrerer hundert Euro. Beispielsweise können für eine kombinierte Abnahme von Fahrwerk, Felgen und Spurplatten schnell Kosten entstehen.
Ihre Checkliste: Wann eine §21-Abnahme unumgänglich wird
- Kombination von Aerodynamikteilen (z. B. Spoiler, Diffusor) verschiedener Hersteller, deren aerodynamische Wechselwirkung unklar ist.
- Gleichzeitiger Einbau von Fahrwerk, Spurverbreiterung und neuen Felgen, wenn die Gutachten diese Kombination nicht abdecken.
- Verwendung einer Rad-Reifen-Kombination, deren Dimensionen oder Einpresstiefe außerhalb der im Gutachten genannten Grenzen liegen.
- Umfassendes Motortuning (z.B. Chiptuning, größerer Turbolader) in Kombination mit einer nicht dafür geprüften Abgasanlage.
- Verbau mehrerer Bauteile, deren Gutachten sich gegenseitig ausschließen oder deren gegenseitige Beeinflussung nicht dokumentiert ist.
Warum gilt die ABE der Felgen nicht mehr, wenn Sie das Fahrwerk tieferlegen?
Dies ist das klassische Beispiel für die Tücke der gegenseitigen Beeinflussung. Sie haben einen Satz Felgen mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE) gekauft, der für Ihr Fahrzeugmodell zugelassen ist. Die ABE bescheinigt, dass diese Felgen am Serienfahrzeug sicher betrieben werden können. Das Wort „Serienfahrzeug“ ist hier entscheidend. Sobald Sie ein Gewinde- oder Sportfahrwerk einbauen und das Fahrzeug tieferlegen, entspricht es nicht mehr dem geprüften Serienzustand. Die in der ABE der Felgen getroffenen Annahmen zur Freigängigkeit der Räder im Radhaus sind damit hinfällig.
Durch die Tieferlegung ändert sich die gesamte Fahrwerksgeometrie. Der verbleibende Federweg ist geringer und die Position des Rades im Radhaus verschiebt sich beim Einfedern. Es besteht die Gefahr, dass der Reifen nun an der Karosserie oder an Fahrwerksteilen schleift, insbesondere bei vollem Lenkeinschlag oder in Kurven. Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Aus diesem Grund erlischt die Gültigkeit der ABE der Felgen und eine sogenannte Kombinationsabnahme wird notwendig. Hierbei prüft der Sachverständige das Zusammenspiel von Fahrwerk und Rad-Reifen-Kombination unter realen Bedingungen, etwa durch Verschränkungstests auf einer Hebebühne.
Die Kosten und der Aufwand für eine Abnahme hängen stark davon ab, welche Gutachten vorliegen. Eine Kombinationsabnahme, bei der für alle Teile Gutachten vorhanden sind, ist günstiger als eine komplette Einzelabnahme ohne Papiere. Die folgende Tabelle aus einer aktuellen Analyse der Abnahmekosten gibt einen Überblick.
| Abnahmeart | Kosten | Voraussetzungen | Dauer |
|---|---|---|---|
| Änderungsabnahme §19(3) | 50-80 € | Alle Teilegutachten vorhanden | 30-45 Min |
| Einzelabnahme §21 | 150-300 € | Keine/unvollständige Gutachten | 2-3 Stunden |
| Kombinationsabnahme | 70-120 € | ABE + Teilegutachten komplett | 45-60 Min |
Der Fehler, Änderungen nicht zu melden, der Sie im Schadensfall ruinieren kann
Viele Tuner konzentrieren sich voll auf die technische und rechtliche Seite der Umbauten, übersehen dabei aber einen entscheidenden administrativen Schritt: die Meldung der Änderungen an die Kfz-Versicherung. Jede technische Veränderung, die eintragungspflichtig ist oder die Leistung des Fahrzeugs steigert, stellt eine sogenannte Gefahrerhöhung dar. Gemäß Versicherungsvertragsgesetz sind Sie verpflichtet, Ihrer Versicherung diese Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
Wird dies versäumt, kann das im Schadensfall katastrophale finanzielle Folgen haben. Verursachen Sie einen Unfall, wird die Versicherung den Schaden des Unfallgegners zwar zunächst regulieren, kann Sie aber anschließend in Regress nehmen. Die Versicherung kann argumentieren, dass sie den Vertrag mit den geänderten Fahrzeugdaten (z. B. höhere Leistung) nicht oder nur zu einer höheren Prämie abgeschlossen hätte. In solchen Fällen kann der Regress erheblich sein. Eine Analyse von Versicherungsfällen zeigt, dass bei einer Verletzung der Anzeigepflicht eine Regressforderung von bis zu 5.000 Euro gemäß der Kfz-Pflichtversicherungsverordnung drohen kann. Bei grober Fahrlässigkeit kann der Schutz sogar komplett entfallen.
Die korrekte Meldung schützt Sie vor diesem Risiko. Meist führt sie nur zu einer geringfügigen Anpassung der Versicherungsprämie, die in keinem Verhältnis zum potenziellen finanziellen Ruin steht. Gehen Sie dabei systematisch vor:
- Dokumentieren Sie alle technischen Änderungen sorgfältig mit Rechnungen und Fotos.
- Erstellen Sie eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I, nachdem die Änderungen eingetragen wurden.
- Sammeln Sie alle zugehörigen Gutachten und Abnahmeberichte des TÜV oder einer anderen Prüforganisation.
- Reichen Sie alle Unterlagen schriftlich bei Ihrer Versicherung ein und fordern Sie eine Bestätigung an.
- Bewahren Sie die schriftliche Bestätigung der Versicherung über die Kenntnisnahme der Änderungen sicher auf.
Wie tunen Sie Ihren Leasingwagen so, dass Sie bei der Rückgabe keine Nachzahlung leisten?
Das Tuning eines Leasingfahrzeugs ist eine heikle Angelegenheit, denn das Auto gehört Ihnen nicht. Es ist Eigentum der Leasinggesellschaft. Grundsätzlich gilt: Alle Änderungen müssen bei der Fahrzeugrückgabe rückstandslos und ohne Wertminderung entfernbar sein. Jede Änderung, die nicht vollständig rückgängig gemacht werden kann oder zu übermäßigem Verschleiß führt, wird Ihnen am Ende der Laufzeit als Wertminderung in Rechnung gestellt.
Als sicher gelten in der Regel rein optische und leicht entfernbare Modifikationen. Eine professionelle Fahrzeugfolierung schützt sogar den Originallack und kann oft ohne Probleme wieder entfernt werden. Auch der Austausch von Anbauteilen gegen Original-Performance-Teile desselben Herstellers (z.B. BMW M Performance) wird oft toleriert, wenn die Originalteile aufbewahrt und vor der Rückgabe wieder montiert werden. Schwieriger wird es bei Fahrwerken, Sportauspuffanlagen oder nicht originalen Felgen. Hier ist eine vorherige schriftliche Zustimmung der Leasinggesellschaft unerlässlich. Ohne diese riskieren Sie hohe Kosten für den Rückbau und die Beseitigung möglicher Folgeschäden.

Ein absolutes No-Go bei den meisten Leasingverträgen ist das Chiptuning. Wie eine exemplarische Analyse der Risiken beim Leasing-Tuning zeigt, erhöht eine Leistungssteigerung die Belastung auf Motor, Getriebe und Bremsen. Selbst wenn die Software vor der Rückgabe entfernt wird, ist der Verschleiß am Fahrzeug höher als bei einem baugleichen Serienmodell. Gutachter können dies feststellen, was zu erheblichen Nachzahlungen führt. Der Restwert des Fahrzeugs ist geringer, und diese Differenz müssen Sie ausgleichen.
| Risikostufe | Maßnahmen | Rückbaukosten | Erlaubt |
|---|---|---|---|
| Rückrüstbar & Sicher | Folierung, OEM-Performance-Teile | 100-500 € | Meist ja |
| Bedingt Rückrüstbar | Fahrwerke, Felgen | 500-1500 € | Mit Absprache |
| Hochrisiko | Chiptuning, Karosserie | 1500-5000 € | Meist nein |
Darf die Polizei Ihr Auto beschlagnahmen, nur weil es „zu laut“ wirkt?
Die kurze Antwort lautet: Ja, unter bestimmten Umständen. Die Polizei darf ein Fahrzeug nicht willkürlich beschlagnahmen, nur weil es subjektiv „laut“ erscheint. Es muss ein begründeter Anfangsverdacht vorliegen, dass die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erloschen ist und/oder eine Gefährdung für die Verkehrssicherheit besteht. Ein übermäßig lautes Auspuffgeräusch, eine extreme Tieferlegung oder eine unzulässige Rad-Reifen-Kombination können einen solchen Verdacht begründen.
Stellt die Polizei bei einer Kontrolle offensichtliche illegale Umbauten fest (z. B. eine Auspuff-Attrappe, entfernte Schalldämpfer) oder ergibt eine provisorische Lärmpegelmessung vor Ort einen stark überhöhten Wert, kann sie die Weiterfahrt untersagen. Zur Beweissicherung und zur Erstellung eines Gutachtens kann das Fahrzeug dann sichergestellt oder beschlagnahmt werden. Ein amtlich anerkannter Sachverständiger (z. B. vom TÜV) prüft das Fahrzeug anschließend im Detail. Bestätigt sich der Verdacht, drohen dem Halter ein hohes Bußgeld, Punkte in Flensburg und die Kosten für das Gutachten und den Abschleppdienst.
Verstößt Ihr Fahrzeug durch die Umbauten gegen eine Vorschrift oder gefährdet es gar die allgemeine Verkehrssicherheit, können Sie die Betriebserlaubnis verlieren.
– Bußgeldkatalog.org, Tuning 2025/2026 Ratgeber
Der beste Schutzschild bei einer Polizeikontrolle ist eine lückenlose und ordentliche Dokumentation. Eine gut sortierte „TÜV-Mappe“ im Handschuhfach kann viele Diskussionen von vornherein vermeiden und zeugt von Ihrer Kooperationsbereitschaft. Führen Sie folgende Unterlagen mit sich:
- Alle ABEs und Teilegutachten im Original.
- Die Zulassungsbescheinigung Teil I mit allen eingetragenen Änderungen.
- Die Berichte der Änderungsabnahmen (§19(3)) oder Einzelabnahmen (§21).
- Rechnungen von Fachwerkstätten, die den korrekten Einbau belegen.
Warum reicht eine ABE manchmal nicht aus, wenn Sie Spoiler und Fahrwerk kombinieren?
Auch hier schlägt die „gegenseitige Beeinflussung“ zu, diesmal im Bereich der Aerodynamik. Ein Heckspoiler oder ein Frontsplitter ist mehr als nur ein optisches Anbauteil. Wie Experten von Prüforganisationen betonen, kommt es bei Spoilern vor allem auf ihre aerodynamische Auswirkung an. Sie verändern den Luftstrom um das Fahrzeug und erzeugen bei höheren Geschwindigkeiten Anpressdruck. Ein Teilegutachten für einen Spoiler bestätigt, dass diese aerodynamische Veränderung am Serienfahrzeug sicher ist.
Wenn Sie nun zusätzlich ein Sportfahrwerk einbauen, ändert sich die Anströmung der Karosserie und damit die Wirksamkeit des Spoilers. Das Fahrzeug liegt tiefer, der Anstellwinkel zur Fahrbahn ist anders. Die im Spoiler-Gutachten geprüfte aerodynamische Balance kann gestört sein. Im Extremfall könnte dies zu einem instabilen Fahrverhalten bei hohen Geschwindigkeiten führen. Deshalb verliert die ABE oder das Teilegutachten des Spoilers seine Gültigkeit, wenn es nicht explizit die Kombination mit dem verbauten Fahrwerk erlaubt. Eine Kombinationsabnahme ist erforderlich, um die Fahrsicherheit des Gesamtpakets zu bestätigen.
Besondere Vorsicht ist bei günstigen GFK-Spoilern ohne Papiere geboten. Hier fehlt oft nicht nur die aerodynamische Prüfung, sondern auch der Nachweis des Splitterverhaltens bei einem Unfall. Hochwertige, eintragungsfähige Teile werden so konstruiert, dass sie bei einer Kollision kontrolliert brechen und keine scharfkantigen Splitter erzeugen, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden könnten. Ein einfaches Materialgutachten, das nur die Festigkeit des Materials bescheinigt, reicht hierfür nicht aus. Es muss ein fahrzeugspezifisches Teilegutachten sein, das Crashtests oder entsprechende Simulationen berücksichtigt.
Wann ist eine Klappenabgasanlage heute noch legal und wann ist sie verboten?
Klappenauspuffanlagen waren lange Zeit der Königsweg zu einem variablen und emotionalen Motorsound. Doch die gesetzlichen Regelungen wurden in den letzten Jahren drastisch verschärft, um die Lärmbelästigung in Städten zu reduzieren. Der entscheidende Stichtag für den sogenannten Bestandsschutz ist der 01.07.2016. Fahrzeuge, die vor diesem Datum erstzugelassen wurden und bereits eine damals legale Klappenanlage verbaut und eingetragen hatten, dürfen diese in der Regel weiter betreiben.
Für alle neueren Fahrzeuge gilt die strenge UNECE-Regelung R51.03. Diese verbietet faktisch die klassischen Klappenanlagen mit einem reinen „Sound-Schalter“, mit dem der Fahrer manuell zwischen „leise“ und „laut“ wählen kann. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, Manipulationen zu verhindern und sicherzustellen, dass die Lärmgrenzwerte unter allen Fahrbedingungen eingehalten werden. Nach der aktuellen Regelung sind nur noch Systeme erlaubt, bei denen die Steuerung der Klappen fest an die vom Hersteller definierten Fahrprogramme (z. B. Eco, Comfort, Sport) gekoppelt ist. Selbst im lautesten Fahrmodus dürfen die gesetzlichen Dezibel-Grenzwerte nicht überschritten werden. Dies wird durch eine komplexe Messprozedur (Vorbeifahrtmessung) überprüft.
Was bedeutet das für Tuner heute? Die Nachrüstung einer Klappenanlage an einem modernen Fahrzeug ist extrem schwierig und oft unmöglich legal einzutragen. Die wichtigsten Punkte der aktuellen Regelung sind:
- Die Klappensteuerung muss fest an die serienmäßigen Fahrprogramme des Fahrzeugs gekoppelt sein.
- Ein separater Schalter, der nur den Sound verändert, ist nicht mehr zulässig.
- Die Geräuschgrenzwerte müssen in jedem wählbaren Modus und bei allen Drehzahlen eingehalten werden.
- Der Bestandsschutz für Altanlagen gilt nur, solange keine weiteren leistungs- oder soundrelevanten Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden.
- Neue, nachgerüstete Anlagen müssen zwingend ein ECE-Prüfzeichen besitzen, um legal zu sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) ist kein Freibrief. Sie verliert ihre Gültigkeit, sobald mehrere Teile kombiniert werden, deren Wechselwirkung nicht geprüft ist.
- Das Konzept der „gegenseitigen Beeinflussung“ ist der Schlüssel: Fahrwerk, Räder, Aerodynamik und Motorleistung beeinflussen sich gegenseitig und erfordern eine Gesamtbewertung.
- Nicht gemeldete Tuning-Maßnahmen können im Schadensfall zu einem Regress der Kfz-Versicherung von bis zu 5.000 Euro führen.
Wie bekommen Sie legalen Sportsound, ohne ins Visier der „SOKO Autoposer“ zu geraten?
Angesichts der strengen Vorschriften für Abgasanlagen müssen Tuning-Fans umdenken. Der Weg zu einem sportlichen und dennoch legalen Sound führt weg von manipulierbaren Klappen und hin zu hochwertigen, ECE-geprüften Komplettsystemen oder intelligenten Modifikationen am Ansaugtrakt. Die Konzentration auf die Lautstärke des Auspuffs ist nur eine Seite der Medaille; das Ansauggeräusch bietet eine legale und klanglich reizvolle Alternative.
Renommierte Hersteller wie Akrapovič, Remus oder Eisenmann bieten für viele Fahrzeugmodelle Sportabgasanlagen mit ECE-Prüfzeichen an. Diese Anlagen sind so konstruiert, dass sie einen sportlicheren, sonoren Klang erzeugen, dabei aber die gesetzlichen Dezibel-Grenzwerte in allen Betriebszuständen einhalten. Der große Vorteil: Eine Anlage mit ECE-Prüfzeichen ist in der gesamten EU zugelassen und muss in Deutschland nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Man spricht hier von eintragungsfreien Teilen. Das Mitführen der Genehmigungsurkunde genügt.
Eine weitere legale Möglichkeit, den Sound zu verbessern, sind Modifikationen am Ansaugtrakt. Sportluftfiltermatten, die gegen den Serienfilter ausgetauscht werden und eine ABE besitzen, oder komplette Carbon-Airboxen mit Teilegutachten können das Ansauggeräusch präsenter und sportlicher gestalten, ohne die Lautstärke des Auspuffs zu verändern. Dies sorgt für einen dynamischen Sound im Innenraum, vor allem unter Last, ohne nach außen übermäßig laut zu sein und die Aufmerksamkeit der „SOKO Autoposer“ auf sich zu ziehen. Die folgende Übersicht zeigt die legalen Wege im Vergleich zu den verbotenen Methoden.
| Legal mit ECE/ABE | Eintragungspflichtig | Generell Illegal |
|---|---|---|
| ECE-Sportendschalldämpfer | Klappenanlage (nur bei Altfahrzeugen) | Auspuff-Attrappen |
| Sportluftfiltermatte mit ABE | Fächerkrümmer mit Sportkatalysator | Schalldämpfer entfernen/ausräumen |
| Carbon-Airbox mit Teilegutachten | Downpipe mit anderem Katalysator | Entfernen des dB-Killers (Motorrad) |
Häufig gestellte Fragen zum legalen Autotuning
Was ist der Unterschied zwischen Teilegutachten und Materialgutachten?
Ein Teilegutachten bestätigt die technische Eignung und Sicherheit eines Bauteils für bestimmte, im Gutachten aufgeführte Fahrzeugtypen. Ein Materialgutachten prüft hingegen nur die Qualität des verwendeten Materials (z. B. Festigkeit, Splitterverhalten), trifft aber keine Aussage über die Eignung am konkreten Fahrzeug.
Warum sind günstige GFK-Spoiler oft nicht eintragungsfähig?
Bei vielen günstigen Spoilern aus glasfaserverstärktem Kunststoff (GFK) ist das Splitterverhalten bei einem Unfall nicht nachgewiesen. Es fehlen die notwendigen Crashtests und Prüfungen, die sicherstellen, dass bei einer Kollision keine gefährlichen, scharfkantigen Teile entstehen. Daher erhalten sie oft kein Teilegutachten.
Wann ist eine Kombinationsabnahme notwendig?
Eine Kombinationsabnahme ist immer dann erforderlich, wenn mehrere Tuningteile verbaut werden, die sich gegenseitig beeinflussen und deren gemeinsamer Verbau nicht durch die jeweiligen Gutachten abgedeckt ist. Klassische Beispiele sind Fahrwerk + Felgen oder Spoiler + Fahrwerk, da sich Fahrwerksgeometrie und Aerodynamik ändern.